Ursula Nehrmann
Diplom Psychologin

 

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Aufsuchende Familientherapie

wird von einigen Jugendämtern auf Antrag als Hilfe zur Erziehung gemäß §27 SGB für Familien in schwierigen Lebenslagen übernommen, z.B. wenn  

  • Fremdunterbringung eines Kindes droht

  • Rückführung eines fremd untergebrachten Kindes bevorsteht

  • die Familie zu zerfallen droht

  • starke Verhaltensauffälligkeiten der Kinder vorliegen

  • psychische und gesundheitliche Beeinträchtigungen der Eltern bestehen
     

Ziele 

Aufsuchende Familientherapie möchte Familien ihren Bedürfnissen und ihrem Entwicklungsstand gemäß so beraten und fördern, dass sie Eigeninitiative entwickeln und Verantwortung übernehmen. 

Um einen institutionsübergreifenden Therapieprozess zu gewährleisten, bemühen wir uns um die Vernetzung und Kooperation aller beteiligten Helfersysteme. Konkrete Ziele können sein:

  • (Wieder)-Herstellung einer Familienidentität

  • Klärung der Rollen, Herstellung der Generationsgrenzen

  • Förderung der elterlichen Erziehungsbereitschaft

  • Vermeidung von Fremdunterbringung

  • dauerhafte Stabilisierung

  • Erarbeitung des weiteren konkreten Hilfebedarfs der Familie.
     

Vorgehen 

Die aufsuchende Familientherapie findet mit bis zu 26 Sitzungen 1-2 mal wöchentlich bei der Familie zu Hause statt. Die Zusammensetzung und das Setting werden flexibel den Möglichkeiten angepasst. 

Der Kontakt zu Jugendamt und anderen beteiligten Helfersystemen wird für die Familie transparent gehalten.